1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der NORDIX evoha GmbH (nachfolgend NORDIX evoha GmbH) und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die NORDIX evoha GmbH hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Vereinbarungen zwischen der NORDIX evoha GmbH und dem Auftraggeber bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind schriftlich zu bestätigen.
2. Urheberschutz, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
2.1. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk (Urheberwerksvertrag). Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2. Alle Texte, Entwürfe, Reinzeichnungen und das Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
2.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Erscheinungsbild des Screendesigns der Webseite ohne Einverständnis der NORDIX evoha GmbH zu verändern. Hiervon nicht erfasst sind inhaltliche und textliche Änderungen und Erweiterungen sowie eine dadurch zwingende Anpassung des Screendesigns.
2.4. Die Werke der NORDIX evoha GmbH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Die Vervielfältigung der Webseite oder Teilen daraus – sofern diese nicht vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellt wurden –, sei es gedruckt oder auf anderen Webseiten, die nicht von der NORDIX evoha GmbH gestaltet wurden, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der NORDIX evoha GmbH und können eine zusätzliche Vergütung auslösen.
2.5. Die NORDIX evoha GmbH räumt dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht ein, es sei denn, die NORDIX evoha GmbH und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Webdesigerin.
2.7. Die NORDIX evoha GmbH hat Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihr erstellten Website. Sie darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung der NORDIX evoha GmbH zu entfernen.
2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht.
2.9. Die NORDIX evoha GmbH bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in ihrer eigenen Internetpräsenz) zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.