Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der NORDIX evoha GmbH (nachfolgend NORDIX evoha GmbH) und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die NORDIX evoha GmbH hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

1.2. Vereinbarungen zwischen der NORDIX evoha GmbH und dem Auftraggeber bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind schriftlich zu bestätigen.

 

2. Urheberschutz, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

 

2.1. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk (Urheberwerksvertrag). Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

 

2.2. Alle Texte, Entwürfe, Reinzeichnungen und das Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

 

2.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Erscheinungsbild des Screendesigns der Webseite ohne Einverständnis der NORDIX evoha GmbH zu verändern. Hiervon nicht erfasst sind inhaltliche und textliche Änderungen und Erweiterungen sowie eine dadurch zwingende Anpassung des Screendesigns.

 

2.4. Die Werke der NORDIX evoha GmbH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Die Vervielfältigung der Webseite oder Teilen daraus – sofern diese nicht vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellt wurden –, sei es gedruckt oder auf anderen Webseiten, die nicht von der NORDIX evoha GmbH gestaltet wurden, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der NORDIX evoha GmbH und können eine zusätzliche Vergütung auslösen.

 

2.5. Die NORDIX evoha GmbH räumt dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht ein, es sei denn, die NORDIX evoha GmbH und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

 

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Webdesigerin.

 

2.7. Die NORDIX evoha GmbH hat Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihr erstellten Website. Sie darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung der NORDIX evoha GmbH zu entfernen.

 

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht.

 

2.9. Die NORDIX evoha GmbH bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in ihrer eigenen Internetpräsenz) zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

3. Honorare, Fälligkeit

3.1. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt.

 

3.2. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann die NORDIX evoha GmbH Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen. Die Weiterarbeit kann vom Begleichen der Abschlagszahlungen abhängig gemacht werden.

 

3.3. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

 

4. Zusatzleistungen, Nebenkosten

 

4.1. Vom Kostenvoranschlag noch nicht erfasste Tätigkeiten, nachträgliche Änderungen des Auftrags oder Umfangs, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe sowie sonstige Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

 

4.2. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

 

5. Fremdleistungen

 

5.1. Soweit die NORDIX evoha GmbH auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt die NORDIX evoha GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

 

6. Mitwirkung des Auftraggebers, Gestaltungsfreiheit, Vorlagen

 

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der NORDIX evoha GmbH alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat die NORDIX evoha GmbH nicht zu vertreten.

 

6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er der NORDIX evoha GmbH zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber die NORDIX evoha GmbH im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

6.3. Für die NORDIX evoha GmbH besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

7. Gewährleistung, Haftung

7.1. Die NORDIX evoha GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche die NORDIX evoha GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

 

7.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen die NORDIX evoha GmbH aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 7.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

7.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

 

7.4. Die Freigabe zur Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

 

7.5. Die NORDIX evoha GmbH haftet nicht für Aufträge, die die NORDIX evoha GmbH in Absprache mit dem Auftraggeber an Dritte vergibt.

 

7.6. Sofern die NORDIX evoha GmbH Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt die NORDIX evoha GmbH hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der NORDIX evoha GmbH zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

 

7.7. Die NORDIX evoha GmbH haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Die NORDIX evoha GmbH ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

 

7.8. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die auf seinen Wunsch zum Bildnachweis ins Impressum gesetzten Angaben zum Bildnachweis auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

 

7.9. Die NORDIX evoha GmbH haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Die NORDIX evoha GmbH ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese der NORDIX evoha GmbH bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

8. Kündigung

8.1. Verträge zwischen der NORDIX evoha GmbH und dem Auftraggeber können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Tritt der Kunde ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzugs ist die NORDIX evoha GmbH berechtigt, auf die Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann die NORDIX evoha GmbH 50% der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Vergütung des Auftrags in Rechnung stellen.

 

9. Erfüllungsort

 

9.1. Erfüllungsort für beide Parteien ist München.

 

10. Schlussbestimmungen

 

10.1. Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Die NORDIX evoha GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

 

10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

10.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

11. Allgemeiner Hinweis

 

Webdesign ist nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine künstlerische Leistung, für die eine Künstlersozialabgabe (nach § 24 Abs. 1 und 2 KSVG) fällig werden kann. Nähere Informationen erteilt der Steuerberater oder die Website http://www.kuenstlersozialkasse.de. Stand: Januar 2019